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AGB
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand 01/2019) AGB BRAZUCA SAMBA betrieben durch Jorge Augustinho Dos Santos
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND Gegenstand dieser AGB ist die Vermittlung von Künstlerinnen, Künstlern und Künstlergruppen für Veranstaltungen jeglicher Art sowie Catering.
Art. § 2 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden. Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 3 VERTRAG / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG UND STORNIERUNG
§ 3.1 Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.
§ 3.2 Der Kunde kann das von der Agentur per Email zugesendete Angebot per Rückantwort Mail bestätigen. Damit bestätigt der Kunde die AGBs der Agentur insbesondere die Stornierungsgebühren.
§ 3.3 Dem Kunden wird ein 24-stündiges Rücktrittsrecht nach Bestätigung der Buchung eingeräumt.
§ 3.4 Die Dienstleistung der Agentur beschränkt sich auf die Vermittlung der Dienstleistung eines Künstlers und Catering.
§ 3.5 Die Agentur übernimmt keine Haftung für durch die Künstler/Catering verursachte Schäden jeglicher Art. Die Haftung über solche etwaigen Schäden ist zwischen Künstler/Catering und Kunden direkt zu fest zu legen.
§ 3.6 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist, um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS o. ä.) zu übermitteln.
§ 3.7 Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Künstlerinnen, Künstler und / oder Künstlergruppen. Das gleiche gilt für das Catering.
§ 3.8 Sobald beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) einen Auftrag schriftlich bestätigt haben (per E-Mail, Brief oder SMS) ist der Auftrag verbindlich und es gilt somit.
§ 3.9 unserer AGB. § 3.9 Bei notwendigen Abweichungen bei der Umsetzung der Buchung (z.B. krankheitsbedingter Ersatz eines Künstlers) erlischt der ursprüngliche Vermittlungsvertrag und wird durch einen neuen ersetzt. Dieser entsteht mündlich vor Ort und wird durch die Barzahlung des Kunden und/oder die Inanspruchnahme der Ersatzleistung besiegelt. Eine Erstattung der Kosten für die Vermittlung des Künstlers oder der Fahrt ist ab diesem Punkt ausgeschlossen.
§ 3.10 Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung ( darunter fallen auch Verschiebungen ) vor Antritt des Auftrages folgende Stornierungsgebühren fällig werden.
STORNOGEBÜHREN
30% nach Auftragsbestätigung
50% bis 3 Monate vor dem Auftragsdatum.
100% bis 14 Tage vor dem Auftragsdatum.
Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) eingereicht werden. Eine Erstattung einer ggf. geleisteten Anzahlung ist bei Stornierung seitens des Kunden leider nicht möglich.
§ 4 VOM AUFTRAGGEBER ZU GEWÄHRLEISTENDEN RAHMENBEDINGUNGEN
§ 4.1 Die von der Agentur vermittelten Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen & Catering erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.
§ 4.2 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen sowie Catering eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter beheizt) zur Verfügung zu stellen.
§ 4.3 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen sowie Cateringmitarbeiter während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe jeglicher Art inclusive unsittliche Handlungen.
§ 4.4 Ist es dem Auftraggeber / Veranstalter nicht möglich die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ist die Agentur berechtigt kostenpflichtig eine Sicherheitsperson / Firma dafür zu beauftragen.
§ 4.5. Der Auftraggeber hat, soweit nicht anders vereinbart, die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Auftritt zu schaffen
§ 5 HAFTUNG
§ 5.1 Bei Ausfall des Künstlers/Catering am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen wie z.B. Unfall auf dem Weg zum Auftritt, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen oder unzumutbare Wetterverhältnisse, Krankheit haftet die Agentur nicht und ist von jeglichen Regressforderungen befreit.
§ 5.2 Für jegliche materiellen, personellen oder finanziellen Schäden, welche zwischen Auftraggeber und Künstler/Catering entstehen, haftet die Agentur nicht, da sie lediglich als Vermittlungsagentur fungiert und bei einer Vermittlung kein Arbeitsverhältnis entsteht.
§ 6 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB Teilnichtigkeit - gilt als ausgeschlossen.